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Nationale Standards im Bereich Gewaltprävention & neue Strafnorm zu Stalking
Kompetentes Handeln durch Fachpersonen ist ein zentrales Element in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Für die Aus- und Weiterbildung im Berufsfeld Psychiatrie und Psychologie hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Minimalstandards erarbeitet, die auch für Kinder- und Jugendpsycholog:innen wichtig sind.
Am 1. Januar 2026 ist die neue Strafnorm zu Stalking im Rahmen des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft getreten:
Art. 181b Nachstellung
Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Schweizerische Kriminalprävention hat dazu eine Broschüre herausgegeben. Die Broschüre richtet sich an Betroffene und Fachpersonen.